Energieausweis

Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit den zu erwartenden Energiekosten sind bisher schwierig zu bekommen bzw. sie sind kaum aussagekräftig. Anders als bei Auto oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Häusern meist nur wenig über deren Energiebedarf.

Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich Wärmedämmeigenschaften und Qualität der Anlagentechnik. Sie legt fest wie der Energiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte bei der Errichtung oder beim Umbau von Gebäuden eingehalten werden müssen.

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■ Formular

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Bis zum 20. September 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen beiden Arten für alle Wohngebäude im Bestand.

Verbrauchsausweis:

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.

Vorteile:

  • detaillierte Datenerfassung
  • Bauteile und Anlagentechnik werden ausführlich berücksichtigt
  • Ingenieurmäßige Berechnung
  • aussagekräftiges Dokument
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten vor Baujahr 1978
  • Aufführung von Sanierungsvorschlägen über Gebäudehülle und Anlagentechnik

Auf Kundenwunsch, um die Angaben zu vergleichen, kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis, mit integriert werden.

Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis

  • die neu gebaut,
  • großflächig saniert oder um mehr als 50 Prozent erweitert,
  • vermietet, verpachtet oder verkauft werden.

Einige Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Sie haben Fragen zum Energieausweis, kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.